Diese Nutzungsbedingungen vom 01.11.2022 (nachfolgend Nutzungsbedingungen) von uns, der CO2OPT GmbH, Am Sandtorkai 32, c/o Digital Hub Logistics GmbH, 20457 Hamburg (nachfolgend CO2OPT), regeln ergänzend zu unseren Online-Angeboten die Vertragsbeziehung mit Ihnen (nachfolgend Kunde).
1. Vertragsschluss
1.1. Der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages mit CO2OPT setzt die Erstellung eines Nutzerkontos (Kundenkonto) durch Registrierung auf der Webseite (https://www.co2opt.com) voraus.
1.2. Zur Registrierung berechtigt sind nur Unternehmen i.S.d. § 14 BGB. Soweit eine natürliche Person für eine juristische Person die Registrierung vornimmt, behält sich CO2OPT vor, einen Nachweis über die ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu verlangen.
1.3. Der Vertragsschluss kann nur auf unserer Webseite unter Verwendung des Kundenkontos erfolgen. Etwaige individuellen Vereinbarungen, die nicht unmittelbar über die Webseiten-Maske erfolgen, sind schriftlich festzuhalten.
2. Leistungsbeschreibung
2.1. CO2OPT bietet eine Lösung an, um das Reifenmanagement des Kunden zu optimieren. Hierfür nutzt CO2OPT vom Kunden über dessen Telematik-Anbieter freigegeben Daten und fertigt hieraus individuelle Reifen-Empfehlungen sowie monatliche Übersichten und Handlungsempfehlungen zur Effizienzsteigerung des Fuhrparks. Zudem können weitere Leistungen wie z.B. Routenoptimierung oder Fahrverhalten gebucht werden. Die jeweiligen genauen Leistungsbeschreibungen ergeben sich aus unseren Online-Angeboten. 2.2. Nicht von den Leistungen von CO2OPT umfasst ist die eigene Bereitstellung von Telematik-Diensten. Ebenso nicht von der Leistung umfasst ist der Verkauf von empfohlenen Reifen.
3. Leistungspflichten des Kunden
3.1. Der Kunde verpflichtet sich, CO2OPT die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen, insbesondere Kfz-Kennzeichen, Werkstattberichte, Standortdaten bzw. Bewegungs- und Fahrzeugdaten des gefahrenen Fahrzeugs, fahrzeugspezifisch verwendeter Reifentyp sowie bei optionaler Versendung von Fotos Inhalt des Fotos und ggf. dazugehörigem Text. Hierfür bestehen für den Kunden zwei Möglichkeiten: Der Kunde kann CO2OPT über die REST API die Möglichkeit geben, unmittelbar über Schnittstellen Zugang zu den Daten zu erhalten (z.B. über Schnittstellen der Telematikanbieter). Alternativ kann der Kunde die Daten manuell mit der Funktion CSV-Upload über vordefinierte Vorlagen auf der Webseite von CO2OPT eingeben.
3.2. Der Kunde sichert zu, dass er alle erforderlichen Daten CO2OPT zur Verfügung stellt. CO2OPT prüft die zur Verfügung gestellten Daten nicht auf Richtigkeit. Außerdem verpflichtet sich der Kunde dazu, nur eigene Daten zur Verfügung zu stellen und keine Daten Dritter. Insbesondere garantiert der Kunde, dass die zur Verfügung gestellten Daten keine Rechte Dritter verletzen.
3.3. Der Kunde ist verantwortlich für die Verfügbarkeit des Dienstes der Datenanbieter.
4. Leistungspflichten von CO2OPT
4.1. Falls notwendig anonymisiert CO2OPT in einem ersten Schritt die zur Verfügung gestellten Daten für den Kunden als Auftragsverarbeiter in einem abgegrenzten Datenraum. Zur datenschutzrechtlichen Absicherung der Anonymisierung wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen CO2OPT und dem Kunden geschlossen. Der Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.
4.2. Die anonymisierten Daten verwendet CO2OPT zur Ermittlung von wirtschaftlichen Optimierungsmaßnahmen wie in unseren Online-Angeboten beschrieben. Die Ergebnisse zum Optimierungspotential basieren dabei auf der Grundlage eines fiktiven optimalen Fahrzeugführers sowie optimaler Verkehrs- und Witterungsbedingungen. Hiervon kann das tatsächliche Optimierungspotential abweichen; dieses ist nicht Teil der Leistungspflichten von CO2OPT.
4.3. Die Optimierungsmöglichkeiten, die Entwicklung der Verbesserung und das maximal theoretische Einsparpotential werden dem Kunden auf der Webseite über das Kundenkonto zur Verfügung gestellt. Dabei gewährleistet CO2OPT im Monatsmittel eine 98-prozentige Verfügbarkeit der Webseite. Hiervon ausgenommen sind Nichtverfügbarkeiten aufgrund höherer Gewalt, technischer Störungen von Dritten oder rechtswidriger Angriffe, die entweder CO2OPT selbst oder Drittanbieter betreffen.
5. Rechteeinräumung
5.1. Der Kunde stellt CO2OPT die anonymisierten Daten zur freien Verwendung zur Verfügung.
5.2. CO2OPT räumt dem Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Dauer der Vertragsbeziehung limitiertes Nutzungsrecht an der über das Kundenkonto bereitgestellten Software ein. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu bearbeiten.
5.3. Alle schutzfähigen und nicht schutzfähigen Arbeitsergebnisse, insbesondere geistiges Eigentum (im Folgenden "IP" genannt), Rechte (einschließlich Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, wie Patente und alle IP-bezogenen Nutzungsrechte) an und im Zusammenhang mit Werken oder Derivaten davon, Erfindungen und Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Algorithmen, Software, Quellcodes, Objektcodes, Materialien, Methoden, Werkzeuge, Know-how, Analysen und Produkte, Produkt-Updates und Produkt-Upgrades, sowie alle Rechte an und für alle Entwicklungen und alle anderen Arbeitsprodukte, die aus der Verwendung der anonymisierten Daten des Kunden durch CO2OPT generiert, erstellt und/oder abgeleitet werden (zusammen: Arbeitsergebnisse), sind alleiniges Eigentum von CO2OPT. Nur CO2OPT hat das Recht, die Arbeitsergebnisse kommerziell zu verwerten und anderweitig zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Weiterentwicklung aller entwickelten Arbeitsergebnisse. Diese Rechte umfassen auch das Recht, die Arbeitsergebnisse unterzulizenzieren, zu verarbeiten und weiterzuentwickeln.
6. Zahlungspflicht Preise, Zahlungsfristen und Zahlungsmöglichkeiten ergeben sich aus unseren Online-Angeboten.
7. Haftung
7.1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CO2OPT, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf.
7.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet CO2OPT nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.3. Die Einschränkungen von 7.1. und 7.2. gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CO2OPT, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
7.4. Die sich aus 7.1. und 7.2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit CO2OPT einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit CO2OPT und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
8. Laufzeit & Vertragsbeendigung
8.1. Die Vertragslaufzeit beträgt, wenn nicht anders in unseren Online-Angeboten angegeben, 12 Monate und verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wurde.
8.2. Den Parteien steht das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde wiederholt gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt.
8.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kraft Gesetzes bleibt von Ziff. 8 unberührt.
9. Verschwiegenheit
9.1 Alle Informationen aus der vertraglichen Beziehung zwischen den Parteien sind vertraulich. Die Parteien unterlassen es, diese Informationen an Dritte weiterzugeben.Die Parteien werden sämtliche ihm im Zusammenhang mit der Durchführung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – auch und soweit sie sich auf Dritte beziehen – vertraulich behandeln und Dritten gegenüber geheim halten. Das Unternehmen wird insbesondere die Informationen zu den vorgestellten Fachkräften keinen Dritten zugänglich machen.
9.2 Betriebsgeheimnisse sind auch Computerprogramme, technisches Know-how, Betriebsmethoden, Sicherheitsmaßnahmen, Kundendaten, (im Folgenden Informationen genannt) sowie insbesondere auch Stammdaten (Kundenstammdaten) und sonstige personenbezogene Daten.
9.3 Die Pflicht zur Verschwiegenheit sowie die Pflicht zur vertraulichen Behandlung von Informationen, Unterlagen und Dateien gilt auch gegenüber Gesellschaftern und Mitarbeitern, soweit diese nicht im betrieblichen Interesse in die Zusammenarbeit mit eingebunden und zur Bearbeitung der sich darauf beziehenden Angelegenheiten befugt sind. Die Weitergabe der Informationen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung.
9.4 Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken sowie für Informationen, die bereits vor Projektbeginn bzw. Vertragsschluss (es gilt der frühere Zeitpunkt) bekannt waren oder außerhalb der Zusammenarbeit nach Maßgabe dieses Vertragswerkes ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden.
9.5 Eine Partei ist von der Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung befreit, wenn sie die erhaltenden Informationen auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder Verfügungen staatlicher Organe offenlegen muss, jedoch nicht bevor der Sachverhalt der anderen Partei schriftlich angezeigt wurde. Legt die andere Partei entsprechende Rechtsmittel gegen die Offenbarung der Informationen ein, so sind beide Parteien weiterhin an die vertragliche Geheimhaltungsverpflichtung gebunden.
9.6 Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen auch nach einer Beendigung des Vertrages fort.
10. Abtretung
10.1. Jede Übertragung von Rechten und Pflichten, in Teilen oder als Ganzes seitens des Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CO2OPT.
10.2. CO2OPT ist berechtigt, die aus dem Vertrag entstehenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. CO2OPT wird den Kunden über eine solche Übertragung informieren und für den Fall, dass der Kunde mit der Übertragung nicht einverstanden ist, hat der Kunde eine Frist von zwei (2) Wochen, um den Vertrag zu kündigen, oder den Vertrag zum regulären Kündigungstermin kündigen.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und der Nutzungsbedingungen – einschließlich dieser Klausel – bedürfen der Schriftform.
11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, Deutschland.